Kabelfernsehen und UrheberschutzSeit mehr als einem Jahrzehnt bildet die Problematik der Kabelübertragung von Rundfunksendungen einen Schwerpunkt der urheberrechtlichen Diskussion. Im wesentlichen geht es dabei um die Frage, inwieweit eine mittels Kabel bewirkte Weiterleitung von im Rundfunk gesendeten, programmtragenden Signalen, die sich an herkömmliche Rundfunkteilnehmer richtet, eine erneute, urheberrechtlich relevante Verwertung darstellt. Die durch das sogenannte Kabelfernsehen im Hinblick darauf geschaffenen grösseren Freiheiten im kommunikativen Bereich beleuchten die Notwendigkeit einer baldigen, verbindlichen Lösung. Die vorliegende Arbeit unterzieht die bisherigen Ansätze in Literatur und Rechtsprechung des In- und Auslandes einer kritischen Würdigung und versucht, eine interessengerechte Lösung anzubieten. |
Contents
Die konventionsrechtliche | 5 |
Die Abgrenzung von Sendung | 30 |
Der Schutz zweck des Urheberrechts | 38 |
Copyright | |
21 other sections not shown
Common terms and phrases
Abgrenzung ähnlich allerdings allgemein angeschlossenen Anlage Ansprüche Antenne Auffassung aufgrund Aufl ausdrücklich ausländischer ausschließlich Ausstrahlung Begriffs Begründung Bereich beschriebenen bestimmt bezug BGH GRUR BGHZ bleibt BT-Drucks Cable Copyright daher deshalb deutschen Dittrich eidgen einzelnen Empfang Empfangsanlagen Entscheidung entsprechende Ergebnis erst Erwägungen erwähnten Fall Festschrift Frage Freistellung Gebiet genannten Gesetz gilt gleiche Größe grundsätzlich GRUR Int hierbei hierzu Hillig Hubmann innerhalb insbesondere insoweit Interessen InterGU Jhb internationales jeweils Kabel Kabelfernsehen Kabelübertragung kleinerer läßt lichen Literatur Medien und Recht muß neuen oben öffentlichen öffentlichkeitsbegriffs OLG München öst Österreich Platho privaten Programme räumlichen Recht rechtlichen Regelung Reimer Rundfunk Rundfunksendungen Satz Schricker Schutz schweiz Senderecht Sendeunternehmen Sendung Sicht soll Stern Systeme technischen Teil Teilnehmer Theorie Übertragung UFITA Bd Ulmer Ungern-Sternberg Unternehmen unterschiedlichen Urheber Urheberrecht Urheberrechtsgesetz Urheberrechtsprobleme UrhG ursprünglichen Verlagsrecht Versorgungsbereich Verwertung Vorgang Walter Weiter Weiterleitung Werk wesentlichen Wiedergabe Wien Zahl zumindest zunächst Zusammenhang zusätzlich